Schönheitsreparaturen - Verständnis
(Immobilienmakler Informationsservice)
Die Abnutzungserscheinungen, die im Laufe der Mietzeit entstehen werden Schönheitsreparaturen genannt. Wenn nichts anderes vereinbart wurde fallen darunter z.B.
• Tapezieren
• Streichen
• Streichen der Heizkörper und Heizrohre
• Streichen der Innentüren
• Streichen der Außentür und der Fenster jeweils von innen
Schönheitsreparaturen – Wer muss Schönheitsreparaturen durchführen
Ein Mieter ist nicht zwangsläufig zur Übernahme der anfallenden Schönheitsreparaturen und sonstigen Reparaturen verpflichtet. In vielen Mietverträgen wird diese Verpflichtung dem Mieter
auferlegt.
Sollten keine Vereinbarung bezüglich der Schönheitsreparaturen getroffen wurde, liegt diese Aufgabe beim Vermieter.
Formulierungen im Mietvertrag bis wann Schönheitsreparaturen ausgeführt werden sollen, sollte immer im Bezug zum Zustand des Vertragsgegenstandes stehen, das heißt dass diese nur vorgenommen werden
müssen, sofern diese erforderlich sind. In bestimmten Fällen sind Klauseln zu Schönheitsreparaturen unwirksam, wenn diese starre Fristen enthalten, z.B. „alle 5 Jahre" ohne weitere Zusätze. Vermieter
sollten daher auf Zusätze achten, wie „sofern der Zustand es erfordert", „Die Renovierungsfristen gelten im Allgemeinen", Die vorstehenden Fristen kommen je nach Zustand der Mietsache in
Anwendung".
Bockelmann Immobilien Immobilienmakler der Metropolregion Hamburg
