Nebenkostenabrechnung
(Immobilienmakler Informationsservice)
Anbei erhalten Sie eine Übersicht welche Kosten vom Vermieter bzw. Mieter umlagefähig sind.
In der Regel sind nachfolgende Positionen nicht umlagefähig:
• Zuführung zur Instandhaltungsrücklage
• Verwaltergebühren
• Bankgebühren
• Anwaltskosten
• Zinsen
• Reparaturen
In den meisten Fällen wird von der Hausverwaltung eine Abrechnung erstellt, welche die umlagefähigen und die nicht umlagefähigen Kosten separat aufführt. Beim Nachmieter werden meist die Nebenkosten als Vorauszahlung erhoben, die beim vorherigen Mieter angefallen sind.
Bockelmann Immobilien Immobilienmakler der Metropolregion Hamburg
