Hypothekenpfandbrief

(Immobilienmakler Informationsservice)

Der Hypothekenbrief wird vom Grundbuchamt ausgestellt, wenn eine Hypothek bestellt und der Hypothekenbrief nicht ausgeschlossen wird.
Heutzutage wird in der Regel die Erteilung eines Hypothekenbriefs, auch bei der Grundschuld, ausgeschlossen.

Der Hypothekenpfandbrief gilt auch für die Grundschuld. In dem Fall erwirbt der Gläubiger die Hypothek mit Übergabe des Briefes durch den Eigentümer oder durch das Grundbuchamt. Der Schuldner kann der Geltendmachung der Hypothek widersprechen, wenn der Hypothekenpfandbrief nicht vorgelegt wird.

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