Grundsteuer
(Immobilienmakler Informationsservice)
Die Grundsteuer wird vom Finanzamt bei Eigentumswechsel, Abriss, Neubau, An-, Um- und Ausbauten, Umwidmungen, Grundstücksteilungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz, reale Flurbereinigungen u. ä. festgesetzt. Die Wertfindung wird durch diverse Gegebenheiten beeinflusst, z. B. durch die Lage des Grundstücks, die Qualität der Ausstattung des Objektes, Vorliegen öffentlicher Förderung u. s. w. .
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