Gewährleistungsbürgschaft

(Immobilienmakler Informationsservice)

Die Gewährleistungsbürgschaft sollten Bauwillige grundsätzlich von Bauunternehmern, und Bauträgern einfordern bevor der Auftrag vergeben wird. Die Gewährleistungsbürgschaft stellt sicher, dass ein Bürge für die Kosten der Beseitigung von innerhalb der Gewährleistungsfrist auftretenden Mängeln einsteht, falls die ausführende Baufirma mittlerweile insolvent geworden ist. Der Bürge sollte stets die Bank der jeweiligen Baufirma sein (bei Verträgen nach VOB ist dieses vorgeschrieben). Andere Bürgen stellen ein Sicherheitsrisiko für den Bauwilligen dar.

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