Eigenheimrentengesetz
(Immobilienmakler Informationsservice)
Das Eigenheimrentengesetz wird gemeinhin als Wohnriester bezeichnet.
Durch dieses Gesetz wird der Kreditnehmer, der sich ein Eigenheim kauft und auch selbst darin wohnt, vom Staat bezuschusst und dadurch bei der Tilgung entlastet.
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