Wissenswertes über Vermietungen
Bonität der Mieter
Die Bonität Ihres Mieters ist eines der wichtigsten Kriterien, das es bei der Immobilienvermietung zu beachten gilt. Damit Sie während des Mietvertrages
keine Schwierigkeiten bei der Zahlung der Miete befürchten müssen, sollten Sie als Vermieter auf solvente Mieter Wert legen.
Wir werten die von uns entwickelte Selbstauskunft der potentiellen Mieter aus und wenn es nötig ist, ziehen wir Erkundigungen über Ihren zukünftigen Mieter ein. Der potentielle Mieter wird über das
geplante Verfahren informiert.
Mietkaution
Das Risiko von Mietausfällen als auch Vandalismus lässt sich durch eine Kaution minimieren. Die Höhe der Kautionsvereinbarung muss gesetzlichen Regeln entsprechen. Diese darf bis zu drei Monatsmieten betragen. Das Geld muss unabhängig vom Vermögen des Vermieters angelegt werden.
Bürgschaft
Als Alternative zur Mietkaution ist eine Bürgschaft (Bankbürgschaft oder zum Beispiel ein bürgender Verwandter). Bei einer Ausfallbürgschaft muss der Bürge zahlen,
sobald eine Zwangsvollstreckung gegen den Mieter erfolglos bleibt.
Selbstschuldnerische Bürgschaft.
Bei einer selbstschuldnerische Bürgschaft muss der Bürge sofort einspringen, sobald der Mieter nicht zahlt. Allerdings darf der Vermieter
nicht verlangen, dass der Mieter sowohl Kaution als auch zusätzlich eine Bürgschaft als Sicherheit einbringt. Eine Vermischung beider Sicherheitsleistungen ist nur bis zur Höhe von insgesamt drei
Monatsmieten zulässig.
Pfleglicher Umgang mit Ihrem Eigentum
Der zukünftige Mieter soll die Immobilie pfleglich behandeln. Um sich ein Bild von Ihrem künftigen Mieter zu machen, ist der persönliche
Kontakt äußerst wichtig. Gern fungieren wir als Vermittler und finden für Sie passende Mieter, zu denen Sie schnell und problemlos Kontakt aufnehmen können.
Mietverträge
Ein weiteres wichtiges Thema bei der Hausvermietung ist der Mietvertrag. Mietverträge für die Hausvermietung sind entweder im Handel als Vordruck erhältlich oder
Sie entscheiden sich für einen unserer Mietverträge. Selbsterstellte Verträge mit u. a. persönlichen Formulierungen nutzen gar nichts, wenn sie der aktuellen Gesetzeslage nicht entsprechen. Von
einem mündlichen Vertragsabschluss mit dem Mieter ist in beiden Richtungen abzuraten.
- Unbefristeter Mietvertrag
- Befristeter Mietvertrag (Zeitmietvertrag)
- Staffelmietvertrag
- Mietvertrag mit Mietzins
- Indexmietvertrag
Bockelmann Immobilien Immobilienmakler der Metropolregion Hamburg
