Verkauf von geerbten Immobilien in der Metropolregion Hamburg

In den nächsten Jahren werden viele Immobilien in der Metropolregion Hamburg als Nachlass vererbt. Die überwiegende Zahl der Erben wird zwischen 50 und 60 Jahre alt sein. Überwiegend sind Geschwister in dieser Erbengruppe Erbberechtigt. Wird eine Immobilie an eine Erbengemeinschaft vererbt, so muss gemeinschaftlich darüber entschieden werden, was damit passiert.

Schauen Sie sich bitte auch unsere Referenzen beim Immobilienverkauf an.

Leistungen von Bockelmann Immobilien beim Verkauf von vererbten Immobilien

  • Immobilienberatungsgespräche mit der Erbengemeinschaft
  • bei Bedarf: Kostenloses Gutachten von einem unabhängigem anerkannten Immobilien Sachverständigen (für die / den Verkäufer)
  • Bei Bedarf: Energiepass
  • Zusammenstellung zum Verkauf benötigter Immobilienunterlagen
  • Bei Bedarf: Schlüsselübernahme von unbewohnten Immobilien
  • Bei Bedarf: Organisation von der Sicherstellung der Sauberkeit der Immobilie
  • Bei Bedarf: Organisation von Sicherstellung vom Lüften des Objektes
  • Bei Bedarf: Organisation von Sicherstellung der Gartenpflege
  • Bei Bedarf kann ein Homesitting vermittelt werden (Immobilienbewachung von leerstehenden Immobilien)
  • Exposé Erstellung für Onlineanzeigen und Zeitungsanzeigen
  • Erstellung von Internetseiten
  • Suchmaschinenoptimierung von der Verkaufsanzeige im Internet
  • Anzeigenschaltung bei Immonet.de und immobilienscout24.de sowie weiteren Online Immobiliensuchmaschinen.
  • Interessentenbetreuung durch Einzelbesichtigungstermine auch abends und am Wochenende
  • Verkaufsverhandlungen
  • Notarvertragsvorbereitungen

 

Gutachten von einem anerkannten Sachverständigen in der Metropolregion Hamburg

Es ist ratsam, die geerbte Immobilie von einem anerkannten Sachverständigen begutachten zu lassen, um den Verkehrswert zu bestimmen.

 

Handelt es sich um ein Einfamilienhaus in der Metropolregion Hamburg, wird der Sachwert bestimmt, der sich aus dem Wert von Boden, Gebäude und Außenanlagen zusammensetzt.

 

Bei Mehrfamilienhäusern orientiert sich der Gutachter zusätzlich an den Mieteinnahmen des Objekts in der Metropolregion Hamburg.

Energiepass

Erben sollten sich bei Vermarktungswunsch (Vermietung oder Immobilienverkauf) einen Energiepass anfertigen lassen, der bei Verhandlungen mit eventuellen Kaufinteressenten notwendig ist. Der Energiepass gibt Auskunft über den zu erwartenden Heizenergiebedarf der Immobilie.

 

Sollte die Immobilie sanierungsbedürftig sein, so erstellt der Sachverständige im Bedarfsfall einen Kosten- und Maßnahmenplan dafür.

Aufteilung Immobilienerbe

Das Immobilien-Erbe sollte zwischen den Erben aufgeteilt sein, damit alle Entscheidungen, die zur Sicherung und zum Erhalt des Erbes notwendig sind, gemeinschaftlich getroffen werden können. Alle Miterben sind zur gemeinsamen Verwaltung berechtigt und verpflichtet.

Sanierungsmaßnahmen von geerbten Immobilien

Bei Sanierungsmaßnahmen wie z. B. neuen Fenstern beschließt die Erbengemeinschaft per Abstimmung. Dabei ist der Erbanteil maßgeblich, nicht die Anzahl der abstimmenden Erben. Ein so errungener Beschluss ist jedoch nur dann bindend, wenn er zum Erhalt der Immobilie notwendig ist.

Uneinige Erben von Immobilien, Auszahlung von Miterben

Uneinige Erben haben das Recht sich aus der Erbengemeinschaft zu lösen und sich auszahlen zu lassen. Die Miterben könnten dann den Anteil am Immobilienerbe oder an Außenstehende verkaufen. Die Miterben haben ein Vorkaufsrecht (Miterben Vorkaufsrecht) innerhalb gewisser Fristen.

Sollten Erben die Miterben nicht auszahlen können, kann es zur Zwangsversteigerung des Anteils kommen.

 

Für die Finanzierung von Auszahlungen von Miterben können Bauspardarlehen oder Immobilienfinanzierung genutzt werden, da es sich um einen wohnwirtschaftlichen Zweck handelt.

Erbschaftssteuerrecht

Seit Anfang 2009 gilt das neue Erbschaftssteuerrecht auf welches wir hier nicht detailliert eingehen möchten. Hier gibt es zahlreiche spezialisierte Steuerberater, Anwälte oder Notare.